Testament von Erasm Zeller, Bürger von Straubing, 09.10.1520

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

In seinem Testament erläutert Erasm Zeller seinen Letzten Willen. Er gibt unter anderem an, dass er in der Karmelitenkirche begraben werden möchte. In einer Prozession der Bruderschaft soll man ihn in der Zellerkapelle beisetzen. 30 Tage nacheinander ab seinem Tod sollen ihm Vigil und Seelamt auf dem Zelleraltar gehalten werden. Zeit und Stunde dürfen die Brüder bestimmen. Sie sollen aber seiner Frau Bescheid geben, damit diese auch für seine Seele bitten kann. Den beteiligten Priestern soll die gebräuchliche Präsenz gereicht werden. Überdies soll ein Seelbad gehalten und jedem der will, Brot und ein Seidel Bier gerreicht werden. Die armen Leute im Blatternhaus erhalten 1 Schaff Korn und 5 Vierling Weizen. Alle Stiftungen dürfen im Übrigen von seinen Geschäftsherrn aufgestockt oder vermindert werden. Dem Karmelitenkloster vermacht Zeller seinen Zehnt zu Täting (Datting), dafür sollen die Brüder 3 Tage nach dem Jahrtag von Achatz Zeller, Seelamt, Vigil, 10 gesprochene Messen mit 16 aufgesteckten Lichtern halten. Zum Jahrtag sollen die Zeller, Stainhauff, Khnälling, Schmidl und Bäcken Kapläne in St. Jakob sowie des Ruernnschalkhs Kaplan auf dem St. Anna Altar in der Karmelitenkirche für ihre Präsenz bei der Vigil, 4 Kreuzer und bei der Messe 4 Kreuzer oder 14 Münchner Pfennige erhalten. Die Zellersche Allmosenstiftung soll vom ältesten Zeller um ein halbes Schaff Korn aus dem Zehent verbessert werden. Im Falle, dass der Konvent seinen Wünschen nicht nachkommt, soll der älteste Zeller über den Zehent verfügen. Seiner Muhme (Tante) Sabina Passauerin vermacht er 300 Rheinische Gulden. Seinen Vettern Caspar, Melchior und Walthauser jeweils 100 Rheinische Gulden. Muhme und Vettern sollen das Geld aber erst nach dem Tod von Erasms Frau erhalten. Harnisch und Schiesszeug soll ebenfalls an seine Vettern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Seinen Vettern Cristoff Preu und Sebastiann Khellerman vermacht er jeweils 50 Rheinische Gulden, die ebenfalls nach dem Tod der Frau des Ausstellers von deren Wiederleggeld genommen werden sollen. Alle seine sonsige Habe erhält seine Frau Anna. Zu seinen Geschäftsherren bestimmt Erasm den Doktor beider Rechte Valtermair, Kanzler von Herzog Wilhalm IV. und Ludwig X., Hanns Amman, Propstrichter und Bürger von Straubing, und Sebastiann Khellerman, Bürger von Straubing. Für seine Mühe bekommt der Kanzler einen silbernen Kopf und die anderen beiden jeweils 6 Rheinische Gulden.

Siegel: Unterschriften der Zeugen und Notariatssignet.